Bauleitung

Überwachung und Steuerung einer Baustelle

Der Bauleitung obliegt die Überwachung und Steuerung einer Baustelle beziehungsweise eines Teils einer Baustelle. Der Bauleiter kümmert sich darum, dass die anfallenden Bauarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Häufig wird der Bauleiter auch als „Objektüberwacher“ oder „Bauoberleiter“ bezeichnet. Seine Tätigkeiten übt er hauptsächlich in Unternehmen des Baugewerbes aus; etwa im Tiefbau, Hochbau oder Straßenbau. Doch auch in der Bauinstallation, im Ausbau sowie der Baustellenvorbereitung werden Bauleiter eingesetzt. Bauleiter können sowohl auf Seiten der Bauherren, als auch auf Seiten der Bauunternehmer angestellt werden. Je nachdem, für welche Seite sie tätig sind, obliegen ihnen verschiedene Bereiche: ist ein Bauleiter für den Bauherren tätig, so muss er sich neben der örtlichen Bauüberwachung auch darum kümmern, dass die Baumaßnahmen entsprechend der Baugenehmigung beziehungsweise den Bauplänen koordiniert werden. Auch muss ein Bauzeitplan erstellt werden, Lieferungen sowie Leistungen müssen abgenommen sowie die Kosten kontrolliert werden. Auch die Mitwirkung bei Abnahmen seitens der Behörden gehört in den Aufgabenbereich eines Bauleiters. Hinzu kommt das ich bei Kfw krediten die ordnungsgemäße Durchführung oder auch nicht Durchführung bestätigen oder Begründen muss warum nicht so gebaut wie beantragt wurde

Bild: stock.adobe.com / © Paulista

Aufgaben

Ist der Bauleiter hingegen für ein Bauunternehmen tätig, so hat er folgende Aufgaben:
  • Überwachung und Koordinierung der Arbeiten, damit diese termingerecht fertig werden
  • Gewährleistung guter Qualität der Arbeiten
  • Beachtung der Wirtschaftlichkeit
  • Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen
Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich.“