Energieausweise

Stefan Götz – Zertifizierter Energieberater

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurde am 26. Juli 2007 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 1.Oktober 2007 in Kraft getreten. Damit werden Energieausweise für bestehende Gebäude ab dem 1.Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.

Der Energieausweis soll mehr Klarheit darüber verschaffen, welche energetische Qualität Gebäude haben und bundesweit für mehr Markttransparenz sorgen. Er enthält die wesentlichen Gebäudedaten, das „Energielabel“, Vergleichswerte und Modernisierungsvorschläge.

Die Ausstellung von Energieausweisen ist verpflichtend, wenn Gebäude oder Gebäudeteile ( Wohnungen oder Nutzereinheiten) neu Gebaut, verpachtet, vermietet oder verkauft werden und zwar

  • ab 1.7.2008 für Wohngebäude mit Fertigstellung bis Ende 1965
  • ab 1.1.2009 für Wohngebäude, die nach 1965 erstellt wurden
  • ab 1.7.2009 für Nichtwohngebäude.

Eine freiwillige Ausstellung von Energieausweisen ist jederzeit möglich. Ein Energieausweis ist für 10 Jahre gültig, wenn nicht Bauteile ausgetauscht oder erneuert werden Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude erstellt und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen. Mit der EnEV 2009 müssen mit Reparaturen an der Fassade auch Dämmmaßnahmen erfolgen.


Energieausweise können entweder auf der Basis des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs oder auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauches ausgestellt werden.

Bedarfsausweis

Die angegebenen Werte werden auf der Basis der Bauunterlagen bzw. gebäudespezifischer Daten und unter standardisierten Randbedingungen berechnet. Damit erfolgt vom Nutzerverhalten und von der Wetterlage unabhängige, objektive Beurteilung ähnlich dem Norm- Spritverbrauch von Kraftfahrzeugen. Eine Vergleichbarkeit ist durch die modellhaft ermittelten Werte gegeben, aber Rückschlüsse auf den tatsächlichen zukünftigen Energieverbrauch sind nicht möglich.

Verbrauchsausweis

Er basiert auf den Energieverbrauchskennwerten der letzten 3 Jahre, Klimaschwankungen werden mithilfe eines Klimafaktors auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Der Energieverbrauchskennwert gibt nur bedingt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Anlagentechnik und ist stark abhängig vom Nutzerverhalten und von Grad der Nutzung. Rückschlüsse auf den tatsächlichen zukünftigen Energieverbrauch sind nicht möglich.