Energieberatung

Vor-Ort-Energieberatung (BAFA)

Als unabhängiger und hierfür besonders qualifizierter Ingenieur bin ich berechtigt, diese geförderte Beratung für Sie durchzuführen.

BAFA Zuschüsse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst Vor-Ort-Energieberatungen für Wohngebäude, deren Baugenehmigung vor 1984 erteilt worden ist. Weitere Informationen bezüglich der Förderbedingungen können bei mir oder direkt beim BAFA unter www.bafa.de erfragt werden. Die maximale Höhe des Beratungszuschusses richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten. Die aufgeführten Honorare setzen die Aushändigung von Eingabeplänen, Kaminkehrer-Protokollen und Energiekostenabrechnungen voraus Die Ausstellung des Energiepasses für Ihr Gebäude kann günstig mit der Vor-Ort-Beratung kombiniert werden.

Fördermittelrecherche

Für verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien gibt es Fördergelder von EU, Bund, Ländern, Gemeinden und Energieversorgern. Beispiele sind:
  • Förderungen von Gebäudemodernisierungen mit zinsgünstigen Darlehen oder KfW-Bank
  • Förderung von Häusern mit niedrigen Energiestandards mit zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank
  • Förderung der Vor-Ort-Energieberatung
  • Förderung von Solaranlagen

Bild: © ESW Media

CO2 Nachweise

Im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms fördert die Bundesregierung mit zinsgünstigen Krediten Maßnahmen, die zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen. Als zugelassener Sachverständiger erstelle ich für Sie den erforderlichen Nachweis, dass die CO2-Emissionen Ihres Gebäudes durch die vorgesehenen Maßnahmen um mindestens 40 kg/(m² * a) verringert werden.

Vorteile einer individuellen Energieberatung

Die Energieberatung soll Wissen und Entscheidungskriterien vermitteln, die: Planung, Finanzierung, Bauablauf, Angebote und Ausschreibung, Übersicht und die Kontrolle aller am Bau Beteiligten erleichtern.
  • Aufnahme des IST- Zustandes des Gebäudes
  • Erlangung von Erkenntnissen der vorhandenen Bausubstanz, Kenntnisse über U-Werte und der verbauten Materialien
  • Vergleich der vorhandenen Wärmeduchgangswerte mit den Anforderungswerten der derzeit gültigen Normen
  • Darstellung von Wärmebrücken
  • Aufzeigen von Schwachpunkten des Gebäudes
  • Erinnerung an Nachrüstungspflichten, die mit in Inkrafttreten der EnEV 2012-02-09 dann auch durch Schornsteinfeger kontrolliert werden
  • Aufzeigen von technischen Mängeln im Gebäude
  • Aufzeigen von technischen Grenzen, die das Gebäude und die Planung vorgeben
  • Aufzeigen von verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten und welche für das Objekt speziell geeignet sind, z.B. Dachsanierung durch: Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung, Untersparrendämmung oder eine Kombination um die Normanforderungen zu erfüllen.
  • Aufnahmen und Bewertung der Anlagentechnik, mit dem Inkrafttreten des
  • WärmeEEGesetzes werden Anfoderungen gestellt, die individuell ausgearbeitet werden müssen. Bei Neubauten sind prozentual regenerative Energien einzusetzen, bei Bestandsbauten derzeit in einem Bundesland umzusetzen, mit der EnEV 2012 wird dies auch für Bestandsbauten kommen.
  • Welche alternativen Energiequellen können eingesetzt werden, welche machen überhaupt Sinn, auf das Objekt ausgerichtete Beratung. Welche sind vorgeschrieben, welche Möglichkeiten gibt es diese zu umgehen?
  • Aufzeigen von Fördermöglichkeiten durch die KfW und die BAFA von Marktanreizprogrammen bis zur Bauleiterzuschüssen.
  • Aufzeigen von eventuellen Kosten, Kostenplanung möglich, Kostenschätzung möglich. Hilfe zur Finanzplanung mit Banken.
  • Aufzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen sich lohnen durch Vergleich der Amortisierung

Bild: stock.adobe.com / © SZ-Designs

Bild: stock.adobe.com / © smuki