Die Energiesparberatung vor Ort dient Eigentümern von Wohngebäuden als Entscheidungshilfe für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Sie wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, wenn das Gebäude vor dem 1.1.1984 (alte Bundesländer) bzw. 1.1.1989 (neue Bundesländer) errichtet wurde. Gefördert werden:
* Grenze: max. 50% der Beratungskosten
Detaillierte Aufnahme des Ist-Zustandes:
Verschiedene Modernisierungs- und Sanierungsvorschläge, abgestimmt auf
Ein wichtiger Teil ist dabei die überschlägige Kostenabschätzung. Verrechnet man die Modernisierungs-/Sanierungskosten mit der Energieeinsparung, so kann man damit einen Überblick über die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmenkombinationen erhalten.