Brandschutzplanung

Erstellen von Brandschutzkonzepten

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Gesamtbewertung von Gebäuden bzw. baulichen Anlagen muss ein Brandschutzkonzept grundsätzlich inhaltliche Angaben über den vorbeugenden, anlagentechnischen, betrieblich organisatorischen sowie abwehrenden Brandschutz enthalten.

Entsprechend der:

  • Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Ein Nachweis der erforderlichen Löschwasserversorgung, Löschwassermenge sowie der Hydrantenpläne mit Darstellung (DVGW Arbeitsblatt W 405)
  • Das System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen
  • Lage, Anordnung, Bemessung und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen Die gesetzlichen Vorgaben sehen zwei voneinander unabhängig nutzbare Rettungswege vor, wobei ein Rettungsweg die Anleitermöglichkeit der Feuerwehr sein kann. Die Ausführung muss sich nach der Nutzung, Einrichtung, Grundflächen der Räume sowie der Anzahl der üblicherweise anwesenden Personen richten.
  • Nachweis über die Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfall; Angabe der Lauflinie und Länge der Lauflinie.
  • Die höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage
  • Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie)
  • Lüftungsanlagen müssen betriebssicher und brandsicher gestaltet sein. Eine Übertragung von Feuer und Rauch muss bei Durchführungen durch (feuerbeständige) Wände und Decken auf jeden Fall verhindert werden.
  • Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  • Die Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage)
  • Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln
  • Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der versorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen
  • Aufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung
  • Aufzugsanlagen dürfen im Brandfall nicht benutzt werden, entsprechend ist ein Hinweis anzubringen.
  • Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen
  • Feuerwehrpläne
  • Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Selbsthilfekräfte, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale)
  • Baustoffe, Feuerwiderstandsdauer, Größe der Brandbekämpfungsabschnitte)
  • Benennung der für den Brandschutz verantwortlichen Person, z.B. Bauleiter/Fachbauleiter oder den Brandschutzbeauftragten für den Betrieb eines Gebäudes

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